Am 31.07.2024 ist die WALDBRANDVERORDNUNG in Kraft getreten.
Heißt zusammengefasst: In den Wäldern (…) sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind (…) das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer VERBOTEN.
Es ist weiters verboten, brennende und glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) wegzuwerfen. (…) Übertretungen dieser Verordnung werden (…) mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.☝🏼